Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Vermietung von Ferienapartments im Anwesen „Alter Gsteig“ in 82467 Garmisch-Partenkirchen, Gsteigstraße 38 durch die Traichel G38 GbR („Vermieter“). Sie sind mit Vertragsschluss für das in der Buchungsbestätigung genannte Ferienapartment zwischen Mieter und Vermieter vereinbart.
2. Vertragsschluss (Mietvertrag)
2.1 Vertragliche Grundlage für die Vermietung eines Ferienapartments ist der Abschluss eines Mietvertrages, den der Vermieter dem Mieter übersendet. Der Mietvertrag und damit die verbindliche Buchung eines Ferienapartments kommt zustande, sofern und sobald der Mietvertrag durch Mieter und Vermieter unterzeichnet und eine Buchungsbestätigung durch den Vermieter erfolgt ist.
2.2 Die angemieteten Ferienapartments werden jeweils nur für die vertraglich vereinbarten Personen gemäß Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt und dürfen von maximal zwei (2) Personen belegt werden. Die Unter- oder Weitervermietung, die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken sowie die Nutzung zu Wohnzwecken durch andere Personen als den Mieter ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gestattet. Bei Verstoß durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
3. Fälligkeit und Zahlung des Mietpreises
3.1 Innerhalb von einer Woche nach Zugang der Buchungsbestätigung des Vermieters beim Mieter ist durch den Mieter eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtmiete durch Überweisung auf das vom Vermieter genannte Bankkonto zu entrichten. Der verbleibende Restbetrag ist vom Mieter spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Anreisetag auf gleiche Weise zu zahlen.
3.2 Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (weniger als einen Monat vor vereinbartem Anreisetag) ist die Gesamtmiete durch den Mieter mit Eingang der Buchungsbestätigung vollständig auf das vom Vermieter genannte Konto zu überweisen.
3.3 Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, sofern der Mieter mit der Zahlung der Anzahlung gemäß Ziffer 3.1 um mehr als eine Woche, mit der Zahlung der Restzahlung gemäß Ziffer 3.1 um mehr als drei Tage, oder bei kurzfristiger Buchung im Sinne von Ziffer 3.2 mit der Zahlung der Gesamtmiete um mehr als drei Tage, in Verzug gerät. Im Falle einer solchen fristlosen Kündigung durch den Vermieter verfällt eine durch den Mieter gegebenenfalls bereits geleistete Anzahlung, der Mieter hat in diesem Falle keinen Rückzahlungsanspruch.
3.4 Gegebenenfalls anfallende Bankgebühren für die Überweisung des Mietbetrages trägt der Mieter.
3.5 Im Mietpreis ist die zum Zeitpunkt der Buchung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Nebenkosten (z.B. Wasser, Strom, Heizung, Abfallentsorgung) enthalten. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach den jeweiligen kommunalrechtlichen Vorgaben vom Mieter selbst geschuldet sind, insbesondere die Kurtaxe des Marktes Garmisch-Partenkirchen. Diese ist vom Mieter an den Vermieter zusätzlich zu entrichten, und der Vermieter wird die geschuldete Kurtaxe des Mieters an den Markt Garmisch-Partenkirchen abführen.
4. Mietdauer; Anreise; Abreise
4.1 Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme des Ferienapartments ab 15:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
4.2 Nach vollständiger Zahlung des Mietpreises werden dem Mieter am Anreisetag die Schlüssel/Transponder für das angemietete Ferienapartment ausgehändigt/zur Verfügung gestellt. Der Verlust eines Schlüssels/Transponders ist dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Transponders und für eine ggf. erforderliche Auswechslung der Schließanlage trägt der Mieter.
4.3 Am Abreisetag ist das Ferienapartment bis 10:00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in ordnungsgemäßem, besenreinem Zustand zu übergeben. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu entfernen, Türen und Fenster zu schließen. Die Kühl-Gefrierkombination ist auszuräumen, Geschirr sauber in die Küchenschränke zu räumen, und Hausmüll in die dafür vorgesehenen Behälter zu leeren. Sämtliche Schlüssel sind dem Vermieter auszuhändigen. Dem Vermieter durch verspätete Räumung entstehender Schaden ist durch den Mieter zu ersetzen.
5. Rücktritt durch den Mieter; Stornierung
5.1 Der Mieter ist berechtigt, vor Beginn der vereinbarten Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurückzutreten. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter maßgeblich.
5.2 Tritt der Mieter wirksam vom Mietvertrag zurück, ist durch den Mieter eine pauschale Entschädigung an den Vermieter in folgendem Umfang zu entrichten:
(a) Bei Rücktritt früher als acht Wochen vor Mietbeginn ist keine Entschädigung zu zahlen.
(b) Bei Rücktritt im Zeitraum innerhalb acht Wochen und vier Wochen vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises.
(c) Bei Rücktritt im Zeitraum innerhalb vier Wochen und einer Woche vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises.
(d) Bei Rücktritt innerhalb von einer Woche vor Mietbeginn: 90 % des vereinbarten Mietpreises.
5.3 Bei Nichterscheinen des Mieters ist der vollständige Mietpreis zu leisten. Eine vorzeitige Abreise des Mieters berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mietrück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten, vollständigen Mietzins.
5.4 Die pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 5.2 reduziert sich, sofern und soweit der Vermieter das betreffende Ferienapartment für die ursprüngliche Mietzeit noch anderweitig vermietet hat.
5.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
6. Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten und das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Die Nutzung des Inventars ist nur innerhalb der angemieteten Räumlichkeiten gestattet. Abfälle, schädliche Flüssigkeiten, Binden und sonstige Gegenstände dürfen nicht in die Toiletten und Waschbecken geworfen oder geschüttet werden. Für bei Verstoß hiergegen auftretende Verstopfungen der Abflussrohre und sonstige Schäden haftet der Mieter.
6.2 Der Mieter haftet für die von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar oder am Gebäude und den dazugehörenden Anlagen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft. Feststellungen zu bei Ankunft bestehenden oder im Laufe der Mietzeit aufgetretenen Mängeln am Mietobjekt, am Inventar oder am Gebäude hat der Mieter dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Zur Beseitigung von Mängeln und Schäden ist eine angemessene Frist einzuräumen. Der Mieter ist verpflichtet, das im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung oder des Mangels beizutragen und gegebenenfalls entstehenden Schaden gering zu halten.
7. Pflichten des Vermieters
7.1 Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des angemieteten Ferienapartments verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters oder durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (etwa Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus, etc.) das Ferienapartment nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft. Der Vermieter haftet nicht für durch den Mieter eingebrachte Sachen im Sinne von § 701 f. BGB. Dies gilt insbesondere auch für Wertgegenstände und Bargeld.
7.2 Die Ferienapartments sind entsprechend der auf der Website aufgeführten Ausstattungsmerkmale eingerichtet. Fotos, Grundrisse und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die vollständige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt, insbesondere die tatsächliche Ausstattung und Aufstellung der Möbel, kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (etwa Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
7.3 Bettwäsche sind pro Person in einfacher Ausführung, Handtücher in dreifacher Ausfertigung (jeweils zwei normal große Handtücher und ein Badehandtuch) im Mietpreis enthalten. Frische Handtücher und Bettwäsche können gegen ein zusätzliches Entgelt zur Verfügung gestellt werden, ebenso wie eine Zwischenreinigung während der Mietzeit.
7.4 Der Vermieter stellt ein abschließbares Fahrradhaus zum Einstellen von Fahrrädern und Ski zur Verfügung. Das Fahrradhaus steht den Mietern aller Ferienapartments des Anwesens zur Verfügung. Eine Haftung für Schäden an oder gar Verlust von Mietern eingestellter Gegenstände, insbesondere Fahrräder und Ski, kann vom Vermieter nicht übernommen werden.
8. Haustiere; Rauchen
8.1 Das Mitbringen und die Unterbringung von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Besucher des Mieters.
8.2 Innerhalb der Ferienapartments sowie innerhalb des Gebäudes ist das Rauchen, auch von E-Zigaretten, nicht gestattet. Offenes Feuer ist dem Mieter auf dem Anwesen nicht gestattet.
9. Bestimmungen für die Nutzung des Internetzugangs; WLAN
9.1 Der Vermieter unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die vereinbarte Mietzeit in einem Ferienapartment im Anwesen Alter Gsteig eine kostenlose Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass mehrere Mieter diesen Internetzugang nutzen und sich dadurch die Datenübertragungsgeschwindigkeit des Internetzugangs verringern kann.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen, und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
9.2 Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) dürfen ausschließlich vom Mieter verwendet und in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangsdaten zu ändern.
9.3 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an Endgeräten und digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9.4 Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen, gegebenenfalls kostenpflichtigen Dienstleistungen sowie getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er verpflichtet sich insbesondere:
· das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
· keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
· die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
· keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
· das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für ein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der vorgenannten Verantwortlichkeit und Haftung freimachen, indem er behauptet, ein Dritter habe sein Endgerät genutzt.
10. Hausordnung
10.1 Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert, insbesondere sind störende Geräusche, etwa lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr gilt Nachtruhe. Fernseh-, Rundfunk- und Audiogeräte dürfen nur auf Zimmerlautstärke betrieben werden.
10.2 Bei Verlassen des Ferienapartments sind Fenster und Türen zu schließen, Licht und technische Geräte auszuschalten.
11. Schriftform; Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Andere als im Mietvertrag und diesen AGB aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht, Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, einschließlich dieser Klausel.
11.2 Es gilt deutsches Recht.
11.3 Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
11.4 Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Mietvertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
11.5 Sollten einzelne mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.